Idee Förderverein
Öffentliche Musikschulen werden zu 2/3 von Kanton und Gemeinden subventioniert. Das private Musikzentrum Solotutti erhält keinerlei Subventionen. Die Schüler respektive deren Eltern müssen die gesamten Kosten der Musikschule tragen. Daraus ergeben sich finanzielle Engpässe für die Schule, weil die Kurse nicht zu teuer sein sollen. Insbesondere ihr Angebot zur musikalischen Früherziehung liegt jedoch im öffentlichen Interesse, weshalb der Förderverein Solotuttithurn gegründet wurde. Der Verein bezweckt die musikalische Früherziehung von Kindern, indem er das private Musikzentrum Solotuttithurn unterstützt, das sich dieser Aufgabe in besonderem Masse annimmt.
Vorstand / Geschäftsstelle
Der Vorstand des Fördervereins besteht gegenwärtig aus folgenden Personen:
Jürg Wyler Präsident, Feldbrunnen
Veronika Habegger Aktuarin, Derendingen
Hedi Stampfli-Von Arx Kassierin, Solothurn
Barbara Locher Konzertsängerin und Gesangsprofessorin, Feldbrunnen
Katrin Cadsky-Frey Vorstandsmitglied, Solothurn
Die Geschäftsstelle:
Jürg Wyler
Frank-Buchserstr. 14
4532 Feldbrunnen
+41 (0)79 415 2116
juergwyler@bluewin.ch
Bankverbindung:
Förderverein Solotuttithurn
Regiobank Solothurn AG
Konto Nr. 30-38168-4
IBAN: CH42 0878 5001 8708 1014 6
Zielsetzungen
Der Förderverein bezweckt die musikalische Früherziehung von Kindern. Als Verein mit Sitz in Solothurn will er diese Zielsetzung primär – aber nicht ausschliesslich – in Zusammenarbeit mit dem privaten Zentrum für Musik, Solothurn, erreichen, weil nur diese Institution musikalische Früherziehung von Kindern anbietet.
Seine Schwerpunkte sind hierbei:
1. Die Ausrichtung von Förderbeiträgen an Kinder, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
- Interesse/Empfänglichkeit an/für Musikunterricht
- finanzielle Bedürftigkeit der Eltern (die in jedem Fall einen Teil der Kosten zu tragen haben)
- Die Kinder sollen zu Beginn der Förderung durch ein Stipendium noch im Vorschulalter sein. Bei entsprechender Befähigung können sie als Kinder dann auch weiterhin durch den Förderverein unterstützt werden, wenn ansonsten ein Abbruch der musikalischen Förderung zu erwarten wäre
2. Die Beschaffung von Musikinstrumenten
3. Die finanzielle Unterstützung des Kinderorchesters des Musikzentrums, das für SchülerInnen des Zentrums kostenlos ist (die Schule jedoch finanziell in Anspruch nimmt)
Statuten
Die Statuten des Fördervereins können sie hier als PDF (192 KB) downloaden.

